Zuschüsse für unsere Betreuung
Betreuungs- und Pflegedienste müssen hohe Qualitätsstandards erfüllen, um eine Zulassung durch die Pflegekasse zu erhalten.
Wir verfügen über die Anerkennung eines Unterstützungsangebots im Alltag nach § 45a SGB XI.
Ihr Anspruch
Diese Budgets bekommen Sie von Ihrer Pflegekasse, die wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können.
Pflegegeld monatlich
Entlastungsleistungen
monatlich
Jahresbudget (Verhinderungs-pflege)
Pflegegrad 1
–
–
131,00 €
–
Pflegegrad 2
347,00 €
796,00€
131,00 €
3.539,00€
Pflegegrad 3
599,00 €
1.497,00€
131,00 €
3.539,00€
Pflegegrad 4
800,00 €
1.859,00€
131,00 €
3.539,00€
Pflegegrad 5
990,00 €
2.299,00€
131,00 €
3.539,00€
Pflegegrad 1
Pflegegeld
–
Pflegesachleistung:
–
Entlastungsleistungen:
131,00 €
Verhinderungspflege jährlich:
–
Pflegegrad 2
Pflegegeld
347,00 €
Pflegesachleistung:
796,00 €
Entlastungsleistungen:
131,00 €
Verhinderungspflege jährlich:
3.539,00 €
Pflegegrad 3
Pflegegeld
599,00 €
Pflegesachleistung:
1.497,00 €
Entlastungsleistungen:
131,00 €
Verhinderungspflege jährlich:
3.539,00 €
Pflegegrad 4
Pflegegeld
800,00 €
Pflegesachleistung:
1.859,00 €
Entlastungsleistungen:
131,00 €
Verhinderungspflege jährlich:
3.539,00 €
Pflegegrad 5
Pflegegeld
990,00 €
Pflegesachleistung:
2.299,00 €
Entlastungsleistungen:
131,00 €
Verhinderungspflege jährlich:
3.539,00 €
Abrechnung über die Pflegekasse
Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 stehen für die ambulante Betreuung mehr finanzielle Mittel zur Verfügung – auch die Unterstützung im Alltag wird nun stärker berücksichtigt.
Pflegende Angehörige können einen zugelassenen Pflege- und Betreuungsdienst in Anspruch nehmen. Die Pflegekassen übernehmen – abhängig vom Pflegegrad – die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag.
- Erforderlich: Antragstellung bei der Pflegekasse
Entlastungsleistungen
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen. Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131,- €. Dieser Betrag ist nicht auszahlbar und kann nur über anerkannte Dienstleister abgerechnet werden.
- Achtung: Ungenutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Nutzen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig!
Verhinderungspflege
Auch pflegende Angehörige brauchen mal eine Pause. Die Verhinderungspflege ermöglicht stunden- oder tageweise Entlastung – finanziell unterstützt durch die Pflegeversicherung.
- Für Zeiten, in denen Angehörige verhindert sind oder entlastet werden sollen
- 3.539,- € /Jahr von der Pflegekasse
- Voraussetzung: Ab Pflegegrad 2 - 5
Kurzzeitpflege
Wenn Sie vorübergehend eine stationäre Unterbringung benötigen oder Ihre Angehörigen entlastet werden sollen, können Sie hierfür das gemeinsame Entlastungsbudget der Pflegekasse nutzen.
Seit 2026 stehen Ihnen dafür bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung – flexibel einsetzbar sowohl für Kurzzeitpflege als auch für Unterstützung zuhause.
Diese Mittel können individuell genutzt werden – zum Beispiel für eine Auszeit, während Ihre Angehörigen entweder stationär betreut werden oder durch einen zugelassenen Betreuungsdienst zuhause unterstützt werden.
Diese Mittel können für eine Auszeit genutzt werden, während Ihre Angehörigen durch einen zugelassenen Betreuungsdienst zuhause begleitet und unterstützt werden – sei es für stundenweise Entlastung oder während eines Urlaubs.
Kombinationsleistung
Wenn Angehörige selbst betreuen und zusätzlich einen Betreuungsdienst nutzen, unterstützt die Pflegekasse mit einer Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen.
Wichtig dabei: Das Pflegegeld wird anteilig weitergezahlt, sofern die Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat nicht vollständig ausgeschöpft werden.
So lassen sich die Leistungen flexibel an die individuellen Bedürfnisse anpassen.
Pflegegeld
Das Pflegegeld steht Angehörigen zur Verfügung, die die Betreuung eigenständig übernehmen. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Pflegegrad und kann frei verwendet werden.
Kontakt
Noch Fragen?
Sie sind auf der Suche nach einem Betreuungsdienst oder einer Beratungsstelle? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Wir sind Montag bis Freitag
- von 09:00 – 12:00 Uhr
- und 14:00 – 16:00 Uhr
- telefonisch erreichbar.
- Telefon: 0711 – 25 24 17 30