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Zuschüsse für unsere Betreuung

Betreuungs- und Pflegedienste müssen hohe Qualitätsstandards erfüllen, um eine Zulassung durch die Pflegekasse zu erhalten.

Wir verfügen über die Anerkennung eines Unterstützungsangebots im Alltag nach § 45a SGB XI.

Ihr Anspruch

Diese Budgets bekommen Sie von Ihrer Pflegekasse, die wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können.

Pflege­grad

Pflegegeld monatlich

Pflege­sach­leistungen (40% davon) monatlich

Entlastungs­leistungen
monatlich

Verhinde­rungspflege jährlich

Pflegegrad 1

131,00 €

Pflegegrad 2

347,00 €

796,00€

131,00 €

3.539,00€

Pflegegrad 3

599,00 €

1.497,00€

131,00 €

3.539,00€

Pflegegrad 4

800,00 €

1.859,00€

131,00 €

3.539,00€

Pflegegrad 5

990,00 €

2.229,00€

131,00 €

3.539,00€

Pflege­grad 1

Pflegegeld

Pflegesach­leistung:

Entlastungs­leistungen:

131,00 €

Verhinderungspflege jährlich:

Pflege­grad 2

Pflegegeld

347,00 €

Pflegesach­leistung:

796,00 €

Entlastungs­leistungen:

131,00 €

Verhinderungs­pflege jährlich:

3.539,00 €

Pflege­grad 3

Pflegegeld

599,00 €

Pflegesachleistung:

1.497,00 €

Entlastungs­leistungen:

131,00 €

Verhinderungs­pflege jährlich:

3.539,00 €

Pflege­grad 4

Pflegegeld

800,00 €

Pflegesachleistung:

1.859,00 €

Entlastungs­leistungen:

131,00 €

Verhinderungs­pflege jährlich:

3.539,00 €

Pflege­grad 5

Pflegegeld

990,00 €

Pflegesachleistung:

2.229,00 €

Entlastungs­leistungen:

131,00 €

Verhinderungs­pflege jährlich:

3.539,00 €

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Abrechnung über die Pflegekasse

Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 stehen für die ambulante Betreuung mehr finanzielle Mittel zur Verfügung – auch die Unterstützung im Alltag wird nun stärker berücksichtigt.

Pflegende Angehörige können einen zugelassenen Pflege- und Betreuungsdienst in Anspruch nehmen. Die Pflegekassen übernehmen – abhängig vom Pflegegrad – die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag.

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Entlastungsleistungen

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen. Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131,- €. Dieser Betrag ist nicht auszahlbar und kann nur über anerkannte Dienstleister abgerechnet werden. 

Nutzen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig!

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Verhinderungspflege

Auch pflegende Angehörige brauchen mal eine Pause. Die Verhinderungspflege ermöglicht stunden- oder tageweise Entlastung – finanziell unterstützt durch die Pflegeversicherung.

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Kurzzeitpflege

Wenn Sie das Budget der Kurzzeitpflege für eine stationäre Unterbringung nicht benötigen, können Sie 50 % davon (843,- € pro Jahr) in das Budget der Verhinderungspflege übertragen lassen. Dadurch erhöht sich das verfügbare Budget auf insgesamt 2.528,- € pro Jahr.

Diese Mittel können für eine Auszeit genutzt werden, während Ihre Angehörigen durch einen zugelassenen Betreuungsdienst zuhause begleitet und unterstützt werden – sei es für stundenweise Entlastung oder während eines Urlaubs.

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Kombinations­leistung

Wenn Angehörige selbst betreuen und zusätzlich einen Betreuungsdienst nutzen, unterstützt die Pflegekasse mit einer Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen.

Wichtig dabei: Das Pflegegeld wird anteilig weitergezahlt, sofern die Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat nicht vollständig ausgeschöpft werden.

So lassen sich die Leistungen flexibel an die individuellen Bedürfnisse anpassen.

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Pflegegeld

Das Pflegegeld steht Angehörigen zur Verfügung, die die Betreuung eigenständig übernehmen. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Pflegegrad und kann frei verwendet werden.

Kontakt

Noch Fragen?

Sie sind auf der Suche nach einem Betreuungsdienst oder einer Beratungsstelle? Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Wir sind Montag bis Freitag

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