Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 stehen für die ambulante Betreuung mehr finanzielle Mittel zur Verfügung – auch die Unterstützung im Alltag wird nun stärker berücksichtigt.
Pflegende Angehörige können einen zugelassenen Pflege- und Betreuungsdienst in Anspruch nehmen. Die Pflegekassen übernehmen – abhängig vom Pflegegrad – die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag.
Erforderlich: Antragstellung bei der Pflegekasse
Entlastungsleistungen
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen. Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131,- €. Dieser Betrag ist nicht auszahlbar und kann nur über anerkannte Dienstleister abgerechnet werden.
Achtung: Ungenutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Nutzen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig!
Verhinderungspflege
Auch pflegende Angehörige brauchen mal eine Pause. Die Verhinderungspflege ermöglicht stunden- oder tageweise Entlastung – finanziell unterstützt durch die Pflegeversicherung.
Für Zeiten, in denen Angehörige verhindert sind oder entlastet werden sollen
Bis zu 1.685 € /Jahr von der Pflegekasse
Voraussetzung: Pflegegrad 2 oder höher seit mindestens 6 Monaten
Kurzzeitpflege
Wenn Sie das Budget der Kurzzeitpflege für eine stationäre Unterbringung nicht benötigen, können Sie 50 % davon (843,- € pro Jahr) in das Budget der Verhinderungspflege übertragen lassen. Dadurch erhöht sich das verfügbare Budget auf insgesamt 2.528,- € pro Jahr.
Diese Mittel können für eine Auszeit genutzt werden, während Ihre Angehörigen durch einen zugelassenen Betreuungsdienst zuhause begleitet und unterstützt werden – sei es für stundenweise Entlastung oder während eines Urlaubs.
Kombinationsleistung
Wenn Angehörige selbst betreuen und zusätzlich einen Betreuungsdienst nutzen, unterstützt die Pflegekasse mit einer Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen.
Wichtig dabei: Das Pflegegeld wird anteilig weitergezahlt, sofern die Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat nicht vollständig ausgeschöpft werden.
So lassen sich die Leistungen flexibel an die individuellen Bedürfnisse anpassen.
Pflegegeld
Das Pflegegeld steht Angehörigen zur Verfügung, die die Betreuung eigenständigübernehmen. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Pflegegrad und kann frei verwendet werden.
Kontakt
Noch Fragen?
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