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Unsere Leistungen im Detail

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Unterstützung im Haushalt – Entlastung für den Alltag

Wir sind für Sie da, wenn der Haushalt zur Herausforderung wird.

Ob Reinigung, Wäsche oder Kochen – wir übernehmen, was Ihnen schwerfällt. So bleibt Ihnen mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge im Leben!

Betreuung in den eigenen vier Wänden

Wir sorgen für persönliche Begleitung und mentale Förderung im Alltag – mit einfühlsamer Kommunikation, Unterstützung bei der Tagesstruktur und Förderung kognitiver Fähigkeiten.

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Begleitung im Alltag

Ob Arztbesuche, Friseurtermine, Fußpflege oder Freizeitaktivitäten wie Spaziergänge und Veranstaltungen – wir begleiten Sie zuverlässig und sorgen für Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden.

Entlastung für pflegende Angehörige

Viele Menschen, egal ob jung oder alt, wünschen sich Unterstützung im Alltag, ohne ihr Zuhause verlassen zu müssen. Wir bieten flexible, stundenweise Betreuung, damit Sie als Angehöriger neue Kraft schöpfen können. Lassen Sie uns gemeinsam die passende Unterstützung für Sie finden.

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Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

ohne zusätzliche Kosten

Als anerkannte Beratungsstelle unterstützen wir pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen – die Kosten übernimmt die Pflegekasse.  

Diese gesetzlich vorgesehene Beratung richtet sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Sie hilft dabei, Überlastung in der Pflege zu vermeiden und bietet wertvolle Unterstützung: von Pflegehilfsmitteln über Wohnraumanpassungen bis hin zu Entlastungsangeboten, Pflegeschulungen und Kursen. Lassen Sie sich beraten – für mehr Sicherheit und Entlastung im Pflegealltag!

Individuelle Beratung rund um die Pflege

Wir unterstützen Sie mit wertvollen Informationen und praktischen Tipps zu:  

  • Möglichkeiten zur Höherstufung des Pflegegrades  

  • (Pflege-)Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie Rollatoren oder Verbrauchsmaterialien  

  • Strategien für typische Herausforderungen im Pflegealltag  

  • Hebe- und Lagerungstechniken, z. B. Kinästhetik und Mobilisation  

  • Pflegekursen und Schulungen nach § 45 SGB XI  

Lassen Sie sich beraten – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

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Beratungs­anspruch

So oft müssen Sie ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen:

PFLEGE­GELD­EMP­FÄN­GER

BERATUNGS­EINSATZ NACH § 37.3

FRISTEN PRO JAHR

Pflegegrad 1

1x im Jahr

/

/

/

31.12.

Pflegegrad 2

2x im Jahr

/

30.06.

/

31.12.

Pflegegrad 3

2x im Jahr

/

30.06.

/

31.12.

Pflegegrad 4

4x im Jahr

31.03.

30.06.

30.09.

31.12.

Pflegegrad 5

4x im Jahr

31.03.

30.06.

30.09.

31.12.

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Kontakt

Noch Fragen?

Sie sind auf der Suche nach einem Betreuungsdienst oder einer Beratungsstelle?
Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Wir sind Montag bis Freitag

von 09:00 – 12:00 Uhr
und 14:00 – 16:00 Uhr

telefonisch erreichbar.

Telefon: +49 711 - 25 24 17 30