Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI einfach erklärt

Viele Angehörige wissen nicht, dass ihnen monatlich ein Betrag zur Verfügung steht, um Unterstützung im Alltag zu finanzieren. Dieser sogenannte Entlastungsbetrag kann Familien entlasten – wird aber oft nicht genutzt.

Was ist der Entlastungsbetrag?

  • Jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (1–5) erhält 131 Euro pro Monat von der Pflegekasse.
  • Das Geld ist zweckgebunden und darf nur für bestimmte Leistungen genutzt werden.

Wofür kann man den Betrag einsetzen?

  • Alltags- und Haushaltshilfen (z. B. Einkaufen, Putzen, Begleitung zu Terminen)
  • Betreuungsangebote für Senioren
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Vorteile des Entlastungsbetrags

  • Entlastung für Familien
  • Mehr Lebensqualität für Senioren
  • Finanzierung ohne Eigenbelastung

Tipp: Gelder nicht verfallen lassen

Nicht genutzte Beträge können oft ins nächste Jahr übertragen werden – aber nur bis 30. Juni. Danach verfallen sie.

Die ALLTAGSHELDEN 24 GmbH ist ein anerkannter Anbieter.

Das bedeutet: Sie können den Entlastungsbetrag direkt über uns abrechnen und müssen sich um nichts kümmern.

Fragen Sie uns – wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Unterstützung optimal nutzen.

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