
Unsere Leistungen in Heilbronn & Umgebung
Haushaltshilfe – Hauswirtschaft
Wir sind für Sie da, wenn der Haushalt zur Herausforderung wird – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt.
- Reinigung & Wäsche
- Kochen & Essenszubereitung
- Entlastung im Alltag
Häusliche Betreuung
Wir sorgen für persönliche Begleitung und mentale Förderung im Alltag mit:
- Einfühlsamer Kommunikation
- Unterstützung bei der Tagesstruktur
- Förderung kognitiver Fähigkeiten
Begleitung – im Alltag
Wir begleiten Sie zuverlässig und sorgen für Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden.
- Arzttermine
- Friseur- und Fußpflegetermine
- Spaziergänge & Veranstaltungen
Entlastung für Angehörige
Viele Menschen – ob jung oder alt – wünschen sich Unterstützung im Alltag, ohne ihr Zuhause verlassen zu müssen. Wir sind für Sie da!
- Flexible, stundenweise Betreuung
- Kraft schöpfen für Angehörige
- Individuelle Unterstützung
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
ohne zusätzliche Kosten
Als anerkannte Beratungsstelle unterstützen wir pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen – die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Diese gesetzlich vorgesehene Beratung richtet sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Sie hilft, Überlastung zu vermeiden und bietet Unterstützung – von Pflegehilfsmitteln über Wohnraumanpassungen bis hin zu Entlastungsangeboten, Pflegeschulungen und Kursen. Lassen Sie sich beraten – für mehr Sicherheit im Pflegealltag.
Individuelle Beratung rund um die Pflege
Wir unterstützen Sie mit wertvollen Informationen und praktischen Tipps zu:
- Möglichkeiten zur Höherstufung des Pflegegrades
- (Pflege-)Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie Rollatoren oder Verbrauchsmaterialien
- Strategien für typische Herausforderungen im Pflegealltag
- Hebe- und Lagerungstechniken, z. B. Kinästhetik und Mobilisation
- Pflegekursen und Schulungen nach § 45 SGB XI
Lassen Sie sich beraten – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
Ihr Anspruch auf Beratung
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, müssen je nach Pflegegrad regelmäßige Beratungseinsätze stattfinden. Diese werden von der Pflegekasse bezahlt.
PFLEGEGELDEMPFÄNGER
BERATUNGSEINSATZ NACH § 37.3
Jährliche Fristen
Pflegegrad 1
Optional
/
/
/
/
Pflegegrad 2
2x im Jahr
/
30.06.
/
31.12.
Pflegegrad 3
2x im Jahr
/
30.06.
/
31.12.
Pflegegrad 4
4x im Jahr
31.03.
30.06.
30.09.
31.12.
Pflegegrad 5
4x im Jahr
31.03.
30.06.
30.09.
31.12.
Pflegegrad 1
Beratungseinsatz nach § 37.3:
Optional
Jährliche Fristen:
Keine Festgelegt
Pflegegrad 2
Beratungseinsatz nach § 37.3:
2x im Jahr
Jährliche Fristen:
30.06 31.12
Pflegegrad 3
Beratungseinsatz nach § 37.3:
2x im Jahr
Jährliche Fristen:
30.06 31.12
Pflegegrad 4
Beratungseinsatz nach § 37.3:
4x im Jahr
Jährliche Fristen:
31.03 30.06 30.09 31.12
Pflegegrad 5
Beratungseinsatz nach § 37.3:
4x im Jahr
Jährliche Fristen:
31.03 30.06 30.09 31.12
Kontakt
Noch Fragen?
Sie sind auf der Suche nach einem Betreuungsdienst oder einer Beratungsstelle? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Wir sind
- Mo. – Fr. 9:00 – 16:30 Uhr
- telefonisch erreichbar.
- 07131 – 404 66 39