Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI – Was Angehörige wissen müssen

Wer Angehörige zu Hause pflegt, steht nicht nur vor einer großen persönlichen Aufgabe – auch gesetzliche Vorgaben müssen beachtet werden. Eine davon ist der Pflicht-Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI. Viele Familien sind unsicher, was genau dahinter steckt und warum dieser Einsatz so wichtig ist.

Was sind Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI?

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen (statt Pflegesachleistungen oder Pflegedienst), sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen anerkannten Pflegedienst oder eine Beratungsstelle durchführen zu lassen.

Ziel:

  • Qualität der häuslichen Pflege sichern
  • Angehörige fachlich unterstützen
  • Tipps für Hilfsmittel, Zuschüsse und Alltagshilfen geben

Wie oft ist der Beratungseinsatz Pflicht?

Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate
  • Pflegegrad 1: freiwillig (aber empfehlenswert, da oft neue Informationen über Zuschüsse kommen)

Was passiert bei einem Beratungseinsatz?

  • Ein geschulter Pflegeberater oder eine Fachkraft kommt nach Hause.
  • Es wird geprüft, ob die häusliche Pflege gesichert ist.
  • Angehörige erhalten Tipps, z. B. zur richtigen Lagerung, Ernährung oder zu Fördermöglichkeiten.
  • Auf Wunsch kann direkt Hilfe bei Anträgen oder Formularen gegeben werden.

Was passiert, wenn der Einsatz nicht durchgeführt wird?

  • Wird der Nachweis nicht fristgerecht bei der Pflegekasse eingereicht, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder sogar streichen.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für den Beratungseinsatz werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Familien entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Fazit

Die Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI sind keine reine Pflichtübung, sondern eine wertvolle Unterstützung für Angehörige und Pflegebedürftige. Sie sichern nicht nur das Pflegegeld, sondern bringen auch hilfreiche Tipps für den Alltag.

Die ALLTAGSHELDEN 24 GmbH ist ein anerkannter Anbieter für Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI.

Wir führen den Termin unkompliziert bei Ihnen zu Hause durch und kümmern uns um die komplette Abrechnung mit der Pflegekasse.

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