Esslingen
Alltagsbegleitung
Wieder selbst einkaufen gehen
Ausgangslage: Nach einem Sturz traute sich Frau M. (82) nicht mehr allein aus dem Haus. Ihre Tochter wohnt zwei Stunden entfernt und konnte nur am Wochenende helfen.
Unsere Unterstützung: Zweimal pro Woche begleitet sie ihre feste Alltagsheldin zum Einkaufen, zur Apotheke und auf einen Spaziergang durch den Ort. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag.
Heute: Frau M. geht wieder mit Einkaufszettel und Rollator los und freut sich jede Woche auf den gemeinsamen Kaffee danach. Ihre Tochter weiß sie gut versorgt.
Böblingen
Entlastung Angehörige
Endlich wieder Luft für den eigenen Job
Ausgangslage: Herr K. kümmert sich um seinen an Demenz erkrankten Vater und arbeitet in Teilzeit. Zwischen Job, Haushalt und Betreuung blieb keine Zeit mehr für ihn selbst.
Unsere Unterstützung: Dreimal pro Woche übernimmt eine Alltagsheldin für einige Stunden die Betreuung – mit gemeinsamem Kochen, Gedächtnisspielen und Spaziergängen – und hilft zusätzlich im Haushalt.
Heute: Herr K. kann seine Arbeitszeit wieder verlässlich planen. Sein Vater hat eine feste Bezugsperson, auf deren Besuche er sich freut.
Zuhause wieder alles im Griff
Ausgangslage: Das Ehepaar S. (84 und 87) lebt noch in der eigenen Wohnung. Putzen, Wäsche und der Wocheneinkauf wurden zunehmend zu viel – der Umzug in ein Heim stand schon im Raum.
Unsere Unterstützung: Einmal pro Woche übernimmt eine Alltagsheldin Haushalt und Einkauf und begleitet bei Bedarf auch zum Arzt.
Heute: Die beiden bleiben in ihrer vertrauten Umgebung und haben wieder Kraft für ihre Enkel und den Garten.
Heilbronn
Beratungseinsatz § 37.3
Pflegegeld sichern, Fragen klären
Ausgangslage: Frau T. pflegt ihre Mutter zu Hause und bezieht Pflegegeld. Für den vorgeschriebenen Beratungsbesuch suchte sie einen Anbieter in ihrer Nähe.
Unsere Unterstützung: Unsere Beratungskraft kommt regelmäßig nach Hause, schaut sich die Pflegesituation an und gibt praktische Tipps – von Hilfsmitteln bis zu weiteren Leistungen der Pflegekasse.
Heute: Frau T. erledigt die Pflichtberatung ohne Aufwand und nutzt inzwischen zusätzlich den Entlastungsbetrag für stundenweise Betreuung.