Betreuungs- und Pflegedienste müssen hohe Qualitätsstandards erfüllen, um eine Zulassung durch die Pflegekasse zu erhalten.
Wir verfügen über die Anerkennung eines Unterstützungsangebots im Alltag nach § 45a SGB XI.
Diese Budgets bekommen Sie von Ihrer Pflegekasse, die wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können.
Pflegegrad | Pflegegeld monatlich | Pflegesachleistungen (40% davon) monatlich | Entlastungsleistungen monatlich | Verhinderungspflege jährlich |
Pflegegrad 1 | - | - | 131,00 € | - |
Pflegegrad 2 | 347,00 € | 796,00 € | 131,00 € | 3.539,00 € |
Pflegegrad 3 | 599,00 € | 1.497,00 € | 131,00 € | 3.539,00 € |
Pflegegrad 4 | 800,00 € | 1.859,00 € | 131,00 € | 3.539,00 € |
Pflegegrad 5 | 990,00 € | 2.229,00 € | 131,00 € | 3.539,00 € |
Durch das Pflegestärkungsgesetz 2 stehen für die ambulante Betreuung mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Neben körperlichen und geistigen Einschränkungen wird nun auch verstärkt die Unterstützung im Alltag berücksichtigt.
Pflegende Angehörige können einen zugelassenen Pflege- und Betreuungsdienst in Anspruch nehmen. Die Pflegekassen übernehmen – abhängig vom Pflegegrad – die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag.
Um erstmals Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, ist ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse erforderlich.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen. Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131,- €.
Dieser Betrag ist nicht auszahlbar und kann nur über anerkannte Dienstleister abgerechnet werden. Ungenutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Nutzen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig!
Pflegende Angehörige leisten Tag für Tag Großartiges. Umso wichtiger ist es, auch einmal durchatmen zu können – sei es für ein paar Stunden oder während eines Urlaubs. Seit dem 1. Juli 2025 stellt die Pflegeversicherung dafür ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher können pro Kalenderjahr bis zu 3.539 € in Anspruch nehmen, um sich zu Hause durch einen ambulanten Betreuungsdienst unterstützen zu lassen. Dieses Budget kann flexibel eingesetzt werden – ganz nach den Bedürfnissen Ihrer persönlichen Lebenssituation.
Ob eine stundenweise Vertretung im Alltag oder eine zuverlässige Begleitung während Ihrer Urlaubszeit – das neue Jahresbudget vereinfacht die Nutzung spürbar und entlastet dort, wo Hilfe gebraucht wird.
Die Pflegekasse bietet diese Leistung an, wenn Angehörige neben der selbst geleisteten Betreuung zusätzlich einen zugelassenen Betreuungsdienst in Anspruch nehmen. Dadurch stehen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung, um eine bedarfsgerechte Betreuung zu ermöglichen.
Das Pflegegeld wird anteilig weitergezahlt, sofern die Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat nicht vollständig ausgeschöpft werden. So kann die Betreuung flexibel an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Das Pflegegeld steht Angehörigen zur Verfügung, die die Betreuung eigenständig übernehmen. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Pflegegrad und kann frei verwendet werden.