Betreuungs- und Pflegedienste müssen hohe Qualitätsstandards erfüllen, um eine Zulassung durch die Pflegekasse zu erhalten.
Wir verfügen über die Anerkennung eines Unterstützungsangebots im Alltag nach § 45a SGB XI.
Diese Budgets bekommen Sie von Ihrer Pflegekasse, die wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können.
Pflegegrad | Pflegegeld monatlich | Pflegesachleistungen (40% davon) monatlich | Entlastungsleistungen monatlich | Verhinderungspflege jährlich |
Pflegegrad 1 | - | - | 131,00 € | - |
Pflegegrad 2 | 347,00 € | 796,00 € | 131,00 € | 3.539,00 € |
Pflegegrad 3 | 599,00 € | 1.497,00 € | 131,00 € | 3.539,00 € |
Pflegegrad 4 | 800,00 € | 1.859,00 € | 131,00 € | 3.539,00 € |
Pflegegrad 5 | 990,00 € | 2.229,00 € | 131,00 € | 3.539,00 € |
Durch das Pflegestärkungsgesetz 2 stehen für die ambulante Betreuung mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Neben körperlichen und geistigen Einschränkungen wird nun auch verstärkt die Unterstützung im Alltag berücksichtigt.
Pflegende Angehörige können einen zugelassenen Pflege- und Betreuungsdienst in Anspruch nehmen. Die Pflegekassen übernehmen – abhängig vom Pflegegrad – die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag.
Um erstmals Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, ist ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse erforderlich.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen. Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131,- €.
Dieser Betrag ist nicht auszahlbar und kann nur über anerkannte Dienstleister abgerechnet werden. Ungenutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Nutzen Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig!
Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich stundenweise oder für eine gewisse Zeit eine Auszeit zu nehmen.
Wenn Sie vorübergehend verhindert sind oder einfach mal durchatmen möchten, unterstützt die Pflegeversicherung finanziell. Pflegebedürftige, die seit mindestens sechs Monaten Pflegegrad 2 oder höher haben, können pro Kalenderjahr Betreuungsleistungen im Wert von bis zu 1.685,- € in Anspruch nehmen.
Wenn Sie das Budget der Kurzzeitpflege für eine stationäre Unterbringung nicht benötigen, können Sie 50 % davon (843,- € pro Jahr) in das Budget der Verhinderungspflege übertragen lassen. Dadurch erhöht sich das verfügbare Budget auf insgesamt 2.528,- € pro Jahr.
Diese Mittel können für eine Auszeit genutzt werden, während Ihre Angehörigen durch einen zugelassenen Betreuungsdienst zuhause begleitet und unterstützt werden – sei es für stundenweise Entlastung oder während eines Urlaubs.
Die Pflegekasse bietet diese Leistung an, wenn Angehörige neben der selbst geleisteten Betreuung zusätzlich einen zugelassenen Betreuungsdienst in Anspruch nehmen. Dadurch stehen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung, um eine bedarfsgerechte Betreuung zu ermöglichen.
Das Pflegegeld wird anteilig weitergezahlt, sofern die Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat nicht vollständig ausgeschöpft werden. So kann die Betreuung flexibel an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Das Pflegegeld steht Angehörigen zur Verfügung, die die Betreuung eigenständig übernehmen. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Pflegegrad und kann frei verwendet werden.